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Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB.
Im Wesentlichen hat eine Vereinssatzung den folgenden Inhalt. Die Vereinssatzung kann aber muss nicht schriftlich gefasst sein. Für eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter für die Vorlage im Vereinsregister. Der Inhalt unterscheidet sich naturgemäß nach der Art des Vereins.
- Name und Sitz, eventuelle Aussage zum Geschäftsjahr
- Ziel und Aufgaben
- Gemeinnützigkeit
- Mitgliedschaft und Beiträge
- Vorstand: Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung
- Mitgliederversammlung: Beschlussfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand
- Beschlussverfolgung
- Auflösung des Vereins, Änderungen, Vermögensbildung
Die Vereinssatzung der Vereinsgemeinschaft Hohenhausen e.V. finden sie als PDF-file hier.
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