Achtung: Mit Erlaubnis des Festumzuges hat der Kreis Lippe die Vereinsgemeinschaft Hohenhausen verpflichtet, die Teilnehmer am Festumzug über - 2. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und - Merkblatt über die Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Die wichtigsten Informationen in Kurzform: ~ Mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h muss für jedes Fahrzeug, das auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt wird, eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Fahrzeuge, die wesentlich verändert wurden und auf denen Personen befördert werden, müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden. Wesentliche Veränderungen sind insbesondere Änderungen an Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit besonderen Vorschriften unterliegen, wie Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung sowie An- und Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewicht überschritten werden. Das heißt im Klartext: Wenn durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße von 12 Meter Länge, 2,55 Meter Breite und 4 Meter Höhe überschritten werden, muss der Hänger von einem Sachverständigen abgenommen werden. ~ Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen sowie Einst- bzw. Ausstiegen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein. Mit Mitführen stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von einem Meter einzuhalten. Mit Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Mindesthöhe von 0,8 Metern ausreichend. Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Die Verbindungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den üblicherweise im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten. Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten, bezogen auf die Fahrtrichtung angeordnet sein. Auf keinen Fall dürfen sich Ein- und Ausstiege zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen befinden. Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein. Wie immer gilt: Eine Personenbeförderung auf den Anhängern bei der An- und Abfahrt ist nicht gestattet! Bitte beim Halter der Zugmaschine nach einer Bescheinigung, dass beim Festumzug am 31.08.2025 im Rahmen der Brauchtumsveranstaltung Heimatfest Hohenhausen der Anhänger über die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine versichert ist, nachfragen. Diese Bescheinigung sowie eine Kopie von Zulassung und Versicherung der Zugmaschine müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die Fußgruppen begleiten, müssen Versicherungsunterlagen und Zulassung in Kopie sowie die oben genannte Bescheinigung der Versicherung beigebracht werden. Diese Unterlagen einreichen unter:
[email protected] Da uns der Umweltschutz und die Vermeidung von Müll ein großes Anliegen ist, bitten wir alle Teilnehmer, mitgebrachte Getränkebecher und leere Flaschen selbst ordnungsgemäß zu entsorgen und auf Konfetti aus Plastik zu verzichten! Rückfragen richten Sie bitte an: Iris Schön, Schürenbreder Weg 27, 32689 Kalletal Telefon: 05264-1483 oder 0151 23055803 Die vorstehenden Informationen für Teilnahme am Festumzug habe ich zur Kenntnis genommen. Kontrollkästchen